...hier finden sie alles über Oldtimer, Traktoren, Motorräder und Mofas. Ein ständig aktuellen Ratgeber, einen Bußgeldkatalog und alle Oldtimertreffen in Mecklenburg-Vorpommern.
Der Begriff Oldtimer oder auch Veteran bezeichnet ein Kraftfahrzeug (Automobil, Lastkraftwagen, Omnibus, Motorrad, Mofas oder Traktor), das älter als 20, 25 oder 30 Jahre (je nach Definition) ist. Das Wort Oldtimer bezeichnet im Englischen kein altes Auto, sondern bedeutet alter Mann oder Opa. Für Fahrzeuge vergangener Epochen ist im Englischen vielmehr der Ausdruck classic car, vintage car oder veteran (car) gebräuchlich. Bei jüngeren Fahrzeugen ab einem Alter von etwa 20 Jahren ist auch der Begriff Youngtimer gebräuchlich.
Als Oldtimer gelten in der Bundesrepublik
Deutschland ab 1. März 2007 generell mindestens 30 Jahre alte Kfz:
laut §2 Nr. 22 der dann in Kraft tretenden
Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV), die die bisherige StVZO ablöst.
Damit läuft dann auch die rechtliche Anerkennung der Youngtimer aus.
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Der Wert eines Oldtimer ist von vielen wertbildenden Faktoren abhängig.
Zur Klassifizierung des technischen Zustandes werden Notensystem benutzt..
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Der Fahrzeugpass (FIVA Identity Card) wird von der FIVA für
anerkannte historische Fahrzeuge nach einer Prüfung ausgegeben. In
Deutschland ist die Nationale Vertretung der FIVA der ADAC. Der Pass
hat eine Gültigkeit von
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Zulassungsstellen in Mecklenburg Vorpommern finden Sie hier. Das Amt stellt die Fahr- und Betriebserlaubnis von Fahrzeugen (z.B. Oldtimer) aus und ist für relevante Dokumente für die Kfz-Zulassung zuständig. Für den Besuch bei der Zulassungsstelle, benötigen Sie unterschiedliche Dokumente. Weitere Informationen erhalten Sie hier